Kostenübernahme

Kostenübernahme bei Dyskalkulie

Maßnahmen und Fördermöglichkeiten nach Paragraph SGB 35a
Eine Rechenschwäche „verwächst“ sich nicht. Aber je früher eine Rechenschwäche erkannt und professionell diagnostiziert wird, desto eher kann mit einer gezielten Förderung begonnen werden.
Je eher eine gezielte Förderung dem Kind zugute kommt, desto größer ist die Chance diese Schwäche zu überwinden und dem Unterricht mit einer durchschnittlichen Note zu folgen.
Das Kind verliert nicht den Anschluss im Mathematikunterricht, wenn die Förderung zeitnah beginnt. Die in der Diagnostik festgestellten Problemfelder können dann adäquat bearbeitet werden  und es verbleibt dem Kind ausreichend Zeit den verpassten Lehrstoff aufzuholen und sich in den Unterricht zu integrieren.

Empirische Untersuchungen zeigen, dass der prozentuale Anteil rechenschwacher Grundschulkinder auf bis zu mindestens 15% angewachsen ist.
Diese Beeinträchtigung in der Welt der Zahlen (Teilleistungsstörung) hat mannigfache Auswirkungen, abgesehen von der Schulnote im Fach Mathematik. Es ist zu bedenken, dass sich in der Regel eine Abneigung gegen das Fach Mathematik entwickelt, die sich bis zu einer Schulangst steigern kann. Misserfolge bedingen das schwerfällige und extrem kleinschrittige Lernen. Ferner greifen Misserfolge das Selbstwertgefühl des Kindes an. Es kann zu gravierenden Versagensängsten kommen, die einen „guten Nährboden“ für einen instabilen Selbstwert bilden.

Aufgrund dieser Benachteiligung sowie Ungleichheit der Chancen in der Schule und im Alltag fördert das Jugendamt Kinder mit einer Rechenschwäche nach Paragraph SGB 35a. Es ist bekannt, dass die Kinder aufgrund ihrer Teilleistungsstörung, und nicht aufgrund mangelnder Intelligenz und Abstraktionsfähigkeit, eine seelische Behinderung erleiden können. Dieser Punkt bildet u.a. die Voraussetzung zum Erlangen einer Kostenübernahme von Seiten des Jugendamtes.


Kostenübernahme bei Logopädie

Die Kosten der logopädischen Behandlung werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Hierzu stellt Ihr Arzt zunächst den Bedarf fest und verordnet daraufhin die logopädische Behandlung.